News

Gut zu wissen

Wohnnebenkosten um 2,7% gestiegen

Die kalten und warmen Wohnnebenkosten sind 2007 zwar mit 2,7% nicht so stark gestiegen wie im Vorjahr mit 7,2%; der Anstieg lag aber erneut über der Inflationsrate von 2%. Das haben Berechnungen des ifs Städtebauinstituts ergeben. Preistreiber waren Gas (2,9%), Strom (6,8%) und Gebühren für Schorsteinfeger und Straßenreinigung (3,3%). Eher moderat fielen die Preissteigerungen bei Müllabfuhr (1,2%), Wasserversorgung (1%), Abwasserentsorgung (1,4%) und festen Brennstoffen (1,8%) aus. Die Preise für flüssige Brennstoffe wie Heizöl sind im Jahresdurchschnitt um 3% gesunken, lagen aber vorher schon auf sehr hohem Niveau.

 

News zum Thema Recht

Grundsteuer:

Unverschuldeter Leerstand kann Erlass bringen

Ein Eigentümer, der seine Immobilie vermietet und Grundsteuer abführen muss, kann von der Steuer befreit werden, wenn er in einem Kalenderjahr (= im so genannten Erlasszeitraum) Mindereinnahmen zu verkraften hatte, die er nicht verschuldete und durch die mindestens 20 Prozent weniger Einnahmen geflossen sind, als bei vergleichbarem Wohnraum (= "Ertragsminderung"). Derartige Gründe können beispielsweise Mieter sein, die die Miete nicht bezahlen, oder der Auszug eines Mieters, für den nicht sofort ein Nachmieter gefunden werden kann. Die Grundsteuer ist dann unabhängig davon zu erlassen, ob "die Ertragsminderung typisch oder atypisch, strukturell oder nicht strukturell bedingt, vorübergehend oder nicht vorübergehend ist".

(Bundesfinanzhof, II R 5/05)

Nachbarrecht

Kirchenglocken-Geläut muss hingenommen werden

Nachbarn von Gotteshäusern müssen das Geläut der Kirchenglocken auch dann hinnehmen, wenn teilweise die in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm festgelegten Spitzenwerte überschritten werden. Das sakrale Läuten bei Messen, Hochzeits- und Trauerfeiern sowie an kirchlichen Feiertagen ist durch das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen privilegiert, ferner durch den Schutz freier Religionsausübung. (VG Arnsberg, 7 K 2661/06)

 

 

Energieausweis - Energiepass

Energieausweis kommt ab 2008

(„Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)“)

Im Oktober 2007 ist die neue Energieeinsparverordnung(EnEV 2007) in Kraft getreten, die u.a. Regelungen für die Ausstellung von Energieausweisen enthält.

Der Energieausweis soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz in Bezug auf den Energiebedarf eines Gebäudes werden.   Mit dem „Energiepass-Label“ soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Der Energieausweis enthält im Wesentlichen folgende Aussagen:

  • Energiekennwerte des Gebäudes
  • Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
  • Sanierungsempfehlungen

Energieausweis für Käufer / Mieter:

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit In-Kraft-Treten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich daraus nicht ableiten.

Vorteile:

  • Schnelle Entscheidungshilfe vor der Kauf- oder Mietentscheidung
  • Senkung von Nebenkosten
  • Steigerung der Behaglichkeit in den Räumen (Raumklima, Wohnkomfort)
  • Verbraucherschutz durch Offenlegung der energetischen Qualität

Energieausweis für Eigentümer / Vermieter

Gebäudeeigentümer sind verpflichtet Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen.

Der Energieausweis ermöglicht es Gebäudeeigentümern die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage werden dadurch erstmals für den Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes.

Vorteile:

  • Werbung mit Energieeffizienz (Profilierung am Markt gegenüber Mitbewerbern
  • bessere Gebäudekenntnis und wirtschaftliche Modernisierungshinweise im Rahmen von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Möglichkeit zur Erzielung höherer Kauf- bzw. Mietpreise durch Qualitätsverbesserungen Ihres Gebäudes
  • Werterhaltung bzw. Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Qualitätssiegel für Ihre Immobilie
Fragen und Antworten zum Energieausweis erhalten Sie uns.